Grenzlose Mobilität durch den EU-Führerschein

21 Mrz

Ohne MPU zum Führerschein

Gerade mit Blick auf Verkehrsdelikte im Zusammenhang mit Alkohol am Steuer sind mehr und mehr deutsche Bundesbürger am EU-Führerschein interessiert. Denn trotz Verlusts der Fahrerlaubnis in Deutschland besteht die Möglichkeit, diese bequem wiederzuerlangen. “Ohne MPU zum Führerschein” ist Teil des Rundum-Service der EU-Führerschein Agentur. Informieren Sie sich noch heute unter der Telefonnummer 0177 – 557 33 33, welche Maßnahmen die geeignetsten sind, um schnell wieder mit gültigem EU-Führerschein auf deutschen Straßen zu fahren!

Führerschein vs. Fahrerlaubnis

An erster Stelle gilt es, Grundlegendes zu den Begriffen Führerschein und Fahrerlaubnis zu klären: Die Fahrerlaubnis berechtigt grundsätzlich zum Führen von Kfz, während man mit dem Führerschein den Nachweis über diese Berechtigung führt. Wer beispielsweise ein Fahrverbot von drei Monaten erhält, weil er über eine rote Ampel fuhr, ist prinzipiell immer noch zum Führen von Fahrzeugen berechtigt, außer in der Zeit des Fahrverbotes.

Führerscheinentzug und Neubeantragung

Es gibt natürlich auch Fälle von schwereren Verstößen (etwa bei Drogenkonsum): Hier können Behörden oder Gerichte anordnen, dass betroffene Auto-Fahrer grundsätzlich nicht mehr zum Führen eines Kraftfahrzeuges berechtigt sind. Dann muss der Führerschein neu beantragt werden, was in aller Regel erst nach Ablauf einer bestimmten Sperrfrist möglich wird. Für die Neubeantragung bzw. Neuerteilung ist in Deutschland häufig notwendig, sich einer MPU („Idiotentest“) zu unterziehen. Da Deutschland hierbei eine Ausnahme in der EU darstellt und der MPU in anderen Mitgliedsstaaten nicht erforderlich ist, hat sich ein regelrechter EU-Führerschein-Tourismus, etwa in Polen oder Kroatien, etabliert. Denn hier kommt man auch ohne MPU zum Führerschein.

EU-Führerschein ohne MPU

Ohne MPU zum Führerschein: Hiermit haben sich deutsche Gerichte (z. B. OLG Hamm, Beschluss vom 26.09.12, Az. III-3 RVs 46/12) und in letzter Instanz auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) befasst. In einem Urteil vom 26.04.2012 bestätigte das EuGH (Az. C-419/10) erneut, dass im Ausland neu erworbene EU-Führerscheine unbedingt anzuerkennen sind. Selbst dann, wenn in Deutschland eine MPU-Auflage angeordnet wurde. Zentral sei hierbei lediglich, dass jene Anforderungen, die zur Erteilung des ausländischen Führerscheins erforderlich sind, eingehalten werden. Dadurch wird die Anerkennung des EU-Führerscheins in Deutschland bestätigt.

Anforderungen, um die MPU zu umgehen:

  • Der Antragsteller darf nicht im Besitz eines gültigen deutschen Führerscheins sein.
  • Wohnsitzprinzip: Der Antragsteller muss seinen Wohnsitz mit gültiger Meldeadresse im den EU-Führerschein ausstellenden EU/EWR-Mitgliedsstaat gehabt haben, wenn der ausländische EU-Führerschein erteilt wird.
  • Unterschiedliche Fristen: Die 185-Tage-Regelung sowie die Meldesfrist von 6 Monaten gilt nicht für alle Länder.
  • Eine Führerschein-Sperrfrist, die von einer deutschen Behörde auferlegt wurde, muss bei Erteilung des EU-Führerscheins abgelaufen sein.

Mit seinem Urteil macht der EuGH deutlich, dass die uneingeschränkte Mobilität innerhalb der Europäischen Union einen hohen Stellenwert hat, dem sich das nationales Recht unterzuordnen hat.

Quelle:
www.ra-hartmann.de

Wenn auch Sie Interesse haben, Ihren Führerschein ohne MPU zu erwerben, beraten wir Sie gerne! Ganz einfach hier Kontakt aufnehmen und beispielsweise Ihren Führerschein in Polen kaufen. Erwerben Sie mit unserem Service wieder eine gültige Fahrerlaubnis (für jede Klasse; auch Lkw) in Deutschland. Selbstverständlich können Sie auch Ihren EU-Führerschein in Ungarn erwerben. Darüber hinaus können Sie Ihren ausländischen Führerschein umschreiben lassen.

Übrigens haben wir auch interessante Informationen zur MPU Verjährung für Sie.