Polnischer Führerschein: In Deutschland legal

8 Feb

Ihnen wurde Ihr deutscher Führerschein entzogen, dabei sind Sie auf Ihre Mobilität mit dem Auto angewiesen und wollen möglichst schnell wieder hinter’s Steuer? Der herkömmliche Weg zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis führt stets über die MPU, umgangssprachlich Idiotentest genannt. Dieser Weg ist aber mit immensen Kosten und einem hohen Zeitaufwand verbunden, von den psychischen Belastungen ganz zu schweigen. Der weitaus schnellere Weg ist da der polnische Führerschein.

Polnischer EU-Führerschein

Mithilfe der EU-Führerschein-Agentur können Sie die MPU umgehen, indem Sie den EU-Führerschein im EU-Mitgliedsstaat Polen erwerben – und zwar schnell, günstig und legal. So sind Sie schon bald wieder mit einer gültigen Fahrlizenz auf Deutschlands Straßen unterwegs.

EU-Fahrerlaubnis aus Polen: Gültigkeit in Deutschland eindeutig rechtskräftig

Die Vielzahl an Informationen im Internet zur Gültigkeit der EU-Fahrerlaubnis in Deutschland verwirrt viele unserer Kunden und sorgt immer wieder für Unsicherheiten. Schließlich möchte niemand, dem der deutsche Führerschein abgenommen wurde, es riskieren, mit einer ungültigen polnischen Fahrerlaubnis erwischt zu werden.

Dabei ist die Rechtslage zum EU-Führerschein aus Polen eindeutig: Solange gewisse Voraussetzungen wie bspw. die 185-Tage-Regelung erfüllt werden, ist der polnische Führerschein in Deutschland als gültig anerkannt und das Fahren damit legal. Gleiches gilt auch für EU-Führerscheine aus den Ländern Ungarn und Tschechien.

Also wichtig für Sie zu wissen: Eine in Polen (oder anderen EU-Staaten) erworbene Fahrlizenz ist auch dann in Deutschland anerkannt, wenn Sie hierzulande eine MPU-Auflage bekommen haben, die MPU aber nicht absolviert haben.

Die Gültigkeit einer in Polen ausgestellten Fahrerlaubnis hierzulande bestätigt sich außerdem auch in einem Urteil des Amtsgerichts im Brandenburgischen Prenzlau aus dem Jahr 2013: Die Anklage lautete “Fahren ohne gültigen Führerschein”. Das Verfahren endete jedoch mit einem Freispruch für den Angeklagten, da dieser einen polnischen Führerschein besaß – genauer gesagt einen EU-Führerschein, der in Polen ausgestellt worden war. Wichtigstes Kriterium für den Freispruch war die Tatsache, dass beim Erwerb der EU-Fahrlizenz die 185-Tage-Regelung eingehalten war. Dadurch waren der Erwerb der polnischen Fahrerlaubnis und das Fahren auf deutschen Straßen damit legal.

Polnischer EU-Führerschein: 3 Voraussetzungen für Anerkennung in Deutschland

Die Verpflichtung zur MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) in Deutschland (bspw. nach einem Vergehen wie Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss) ist in dieser Form in Europa einzigartig. In allen EU-Ländern außer Österreich kann also nach Ablauf einer etwaigen Sperrfrist aus Deutschland ein EU-Führerschein ohne MPU erworben werden.

Dieser Punkt führt uns zurück zu den drei Voraussetzungen für die vollumfängliche Gültigkeit eines EU-Führerscheins in Deutschland, egal ob die Fahrlizenz aus Polen, Tschechien oder Ungarn kommt:

1. Keine Sperrfrist: Den EU-Führerschein dürfen Sie nur dann machen, wenn in Deutschland keine Sperrfrist gegen Sie läuft, die den Neuerwerb der Fahrerlaubnis für einen bestimmten Zeitraum untersagt. Obwohl eine solche Sperre in Deutschland verhängt wird, richten sich auch die Fahrschulen und Behörden in anderen EU-Ländern danach und erlauben in dieser Zeit keine Fahrprüfung. Der Führerscheinerwerb ist dann erst nach Ablauf der Frist möglich.

2. Wohnsitzprinzip erfüllt: Das Wohnsitzprinzip bzw. die 185-Tage-Regelung besagt, dass Sie als EU-Führerschein-Anwärter mindestens ein halbes Jahr (185 Tage) im Kalenderjahr mit einem Wohnsitz in dem europäischen Land gemeldet sein müssen, das die Fahrlizenz ausstellt. Auf dem Führerschein der Europäischen Union muss ein entsprechender Wohnsitz in Polen, Ungarn oder Tschechien aufgeführt sein.

EU-Führerschein in Polen machen

Das heißt aber nicht, dass Sie tatsächlich dort gewohnt haben müssen. Alles, was Sie brauchen, ist ein gültige Anmeldung für einen Ort in dem Ausstellerland. Zu unserem Service als EU-Führerschein-Agentur gehört es auch, dass wir uns genau darum kümmern und bspw. einen polnischen Mietvertrag für Sie vermitteln.

3. Neuerwerb statt Wiedererteilung: Die MPU können Sie nur dann umgehen, wenn Sie die EU-Fahrerlaubnis neu erwerben, den Führerschein also neu machen. Eine einfache Wiedererteilung reicht für eine belastbare Gültigkeit nicht aus.
Zum Neuerwerb müssen Sie Theorie- wie Praxisstunden in Polen absolvieren und dort auch eine Fahrprüfung ablegen.

Führerschein verloren? Die EU-Führerschein-Agentur unterstützt Sie mit einem günstigen Full-Service-Paket beim Neuerwerb

Wir bieten den EU-Führerschein Polen für folgende Führerscheinklassen an:

  • Klasse A1
  • Klasse A
  • Klasse B
  • Klasse C
  • Klasse C+E

Zusammen mit unseren deutschsprachigen Partner-Fahrschulen in Polen begleiten wir Sie über den gesamten Weg hin zum Neuerwerb des polnischen Führerscheins. Wir begleiten Sie bei Behördengängen, dolmetschen, helfen Ihnen mit dem Papierkram, unterstützen Sie bei der Planung Ihrer Anreise nach Polen und sorgen dafür, dass Sie über einen gültigen Wohnsitz im EU-Ausland verfügen – all das ist schon im Preis mit inbegriffen.

Zögern Sie nicht, nehmen Sie Kontakt mit uns auf und melden Sie sich noch heute zum EU-Führerschein an. Die Preise zwischen 1.700 € und 3.100 € für die polnische Fahrlizenz lohnen sich! Denn neben Anmeldegebühren, Fahrstunden, Erste-Hilfe-Kurs, Übungsmaterial und Prüfungsgebühren sind bereits alle Kosten, die zum Erwerb des neuen Führerscheins anfallen, inklusive.

Kontaktieren Sie uns gerne auch, wenn Ihr EU-Führerschein abgelaufen ist – wir kümmern uns dann um die Verlängerung.