EU-Führerschein 2024: Diese Änderungen kommen auf uns zu

4 Jan

In Sachen Mobilität vor allem die geplante 4. Führerscheinrichtlinie wird den Themenkomplex EU-Führerschein 2024 dominieren. Was das für Autofahrer bedeutet und welche Änderungen genau angedacht sind, erfahren Sie in unserem kompakten Ratgeber.

EU-Führerschein 2024: Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Aktuell ist eine 4. Führerscheinrichtlinie für das Jahr 2024 geplant.
  • Einen Führerschein im EU-Ausland zu erwerben, um die MPU zu umgehen bleibt weiterhin rechtlich einwandfrei.
  • Es soll möglich werden, die theoretische und praktische Prüfung in anderen Staaten der EU abzulegen.

Die EU möchte länderübergreifend weitere einheitliche Regelungen im Hinblick auf die Fahrerlaubnis schaffen. Im Zuge dessen wird aktuell die 3. Führerscheinrichtlinie, welche bereits 2006 verabschiedet wurde, überarbeitet. Mit der 4. Führerscheinrichtlinie stehen hinsichtlich des EU-Führerscheins 2024 einige Änderungen ins Haus. Damit die Richtlinie auch in Deutschland in Kraft tritt, muss sie jedoch erst im nationalen Recht verankert werden. Dies wird aktuell diskutiert.

EU-Führerschein 2024

Mit ausländischem Führerschein 2024 die MPU umgehen nach wie vor legal

Für den EU-Führerschein 2024 gilt weiterhin: Hat man Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen und Sie wurden in Deutschland zur MPU verdonnert, lässt sich diese problemlos umgehen. Statt der unliebsamen Medizinisch-Psychologischen Untersuchung können Sie stattdessen einen neuen Führerschein im EU-Ausland machen. In Bezug auf die dadurch entstehenden Kosten bieten sich hier unsere osteuropäischen Nachbarn an. Dort sparen Sie sich nicht nur die MPU, sondern kommen auch deutlich günstiger weg. Im direkten Vergleich zwischen Deutschland und Osteuropa, lassen sich die Kosten um die Hälfte reduzieren.

Eine weitere Änderung für den EU-Führerschein 2024 durch die 4. Richtlinie: Es ist geplant, Fahrschülern die Möglichkeit zu geben, die theoretische und praktische Führerschein-Prüfung in unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten zu absolvieren. Dadurch soll laut ADAC die steigende Mobilität der EU-Bürger beim Erwerb der Fahrerlaubnis berücksichtigt werden. Im Zuge dessen ist eine einheitliche Vereinfachung der bisher gültigen Wohnsitzregelung notwendig. Dies könnte es dann zusätzlich vereinfachen, den EU-Führerschein 2024 im Ausland zu machen.

Lesen Sie zur Vertiefung unsere Artikel “MPU: Kritik am Idiotentest“ und ”EU-Führerschein & Wohnsitz“.

Neuer Führerschein 2024 und MPU umgehen: Wir sind Ihr starker Partner!

Möchten Sie 2024 kinderleicht Ihren EU-Führerschein zurück, obwohl Sie von den Behörden zu einer MPU verdonnert wurden? Die EU-Führerschein-Agentur hilft Ihnen dabei, einfach und kostengünstig eine neue Fahrerlaubnis im EU-Ausland zu erwerben. Wir kümmern uns um alles und betreuen Sie in folgenden Bereichen:

  • Wir bieten Ihnen optimale Unterstützung im Umgang mit den ausländischen Behörden, mit denen wir seit Jahren zusammenarbeiten.
  • Wir kümmern uns um den erforderlichen Nachweis eines Wohnsitzes im EU-Ausland.
  • Kurse und Prüfungen finden natürlich auf Deutsch statt. Auch das Lernmaterial wird auf Deutsch zur Verfügung gestellt.
  • Die Fahrerlaubnis wird Ihnen dann bequem per Einschreiben an Ihre Anschrift in Deutschland geschickt.

Wir empfehlen Ihnen, 2024 den EU-Führerschein in Rumänien zu machen. Doch auch in TschechienPolen und Ungarn können Sie mit unserer Unterstützung Ihre Fahrerlaubnis neu erwerben und damit die MPU umgehen.

Folgende Änderungen sind laut ADAC durch die geplante 4. Führerscheinrichtlinie in Aussicht:

  • Die Zeitspanne des Führerscheinentzugs soll einheitlich gestaltet werden. Wird einem Autofahrer etwa die Fahrerlaubnis wegen einer Alkoholfahrt in Deutschland entzogen, gilt das Fahrverbot auch in anderen EU-Ländern. Ein Führerschein ohne MPU bei Fahrschulen in EU-Mitgliedsstaaten wird jedoch weiterhin möglich sein.
  • Außerdem ist geplant, für den EU-Führerschein 2024 einheitliche Grenzwerte in puncto Alkohol- und Drogenkonsum festzulegen.
  • Fahrschüler aller Klassen sollen die Möglichkeit erhalten, die theoretische und praktische Prüfung in unterschiedlichen Staaten der EU abzulegen.
  • Ferner wird überlegt, ob zum Start der praktischen Ausbildung erst die theoretische Prüfung erfolgreich absolviert worden sein muss. Auch ein verpflichtender Auffrischungskurs ein Jahr nach Erwerb der Fahrerlaubnis wird diskutiert. Diese Aspekte betreffen alle Führerschein-Klassen.
  • Anerkennung des B196-Führerscheins im EU-Ausland: Die derzeit nur in Deutschland gültige Fahrerlaubnis für die Klasse B196 soll gemäß der 4. Richtlinie auch im europäischen Ausland anerkannt werden und das Fahren einer 125er mit Erweiterung gestatten.
  • Für LKW (Klasse C) und Busse (Klasse D) soll das Mindestalter auf 18 Jahre gesenkt werden.
  • Neben dem physischen EU-Führerschein 2024 sollen Autofahrer die Möglichkeit haben, optional einen digitalen Führerschein zu nutzen.