Ungarischer EU-Führerschein abgelaufen – Was nun?

23 Dez
Farben ungarische Flagge: Ungarischer EU-Führerschein abgelaufen

Wenn Sie einen EU-Führerschein in Budapest erworben haben, haben Sie sich für einen der sichersten und besten Wege zu einem Führerschein ohne MPU entschieden. Dank hervorragender Kontakte in dem Balkanland und jahrelanger Erfahrung liegt die Erfolgsquote hier bei bemerkenswerten 98 %!

Ungarische Führerscheine werden allerdings mit einer Befristung auf zehn Jahre ausgestellt. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist Ihr Ungarischer Führerschein abgelaufen und muss verlängert werden.

Anpassung des FeV: seit 19.01.2013 bedarf es Führerschein-Verlängerung

Die Befristung von EU-Führerscheinen ist jedoch kein Phänomen, das auf ungarische Fahrerlaubnisse beschränkt bleibt. Seit der letzten Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV) im Jahr 2013 werden die EU-Fahrlizenzen

  • zum einen nur noch im einheitlichen Scheckkarten-Format ausgestellt
  • und zum anderen mit einer begrenzten Gültigkeit, die je nach Land 10-15 Jahre beträgt.

Dies betrifft alle EU-Führerscheine, also auch solche, die in Deutschland ausgestellt wurden. Es ist also in jedem Fall nötig, seinen EU-Führerschein verlängern zu lassen. Und natürlich ist dies auch problemlos möglich, wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis in einem anderen Land erworben haben.

Ungarischen EU-Führerschein verlängern lassen: So geht’s!

Ungarischer EU-Führerschein abgelaufen

Das Donau-Land Ungarn ist seit 2004 Mitgliedstaat der Europäischen Union. Seit dem Jahr 2014 wird es also immer wieder nötig, ungarische EU-Führerscheine verlängern zu lassen.

Wir bieten Ihnen ein Top Service-Paket für die Verlängerung an, sodass Sie schon bald wieder mit einem gültigen EU-Führerschein Ungarn in Deutschland unterwegs sind. Übrigens: Neben ungarischen sind auch tschechische Fahrerlaubnisse in Ihrer Gültigkeit auf zehn Jahre beschränkt. Und natürlich bieten wir unseren Service auch an, wenn Sie Ihren tschechischen Führerschein verlängern möchten.

Wie läuft die Verlängerung ab?

Mit der Verlängerung des EU-Führerscheins sollen Sie bestätigen, dass Sie nach wie vor berechtigt sind, Ihre Fahrerlaubnis zu führen. Eine erneute Prüfung ist dazu allerdings nicht vonnöten. In erster Linie reichen Sie ein aktuelles Foto ein, um Ihre Fahrerlaubnis nachprüfbar zu halten. Bei einem Führerschein aus dem EU-Ausland müssen Sie außerdem auch Ihren Wohnsitz erneut bestätigen. Dazu ist es nötig, dass Sie noch einmal ins Ausstellungsland, also nach Ungarn, reisen. Es sind jedoch höchstens zwei Anreisen nötig.

1. Anreise: Ausländerbehörde

Für diese erste Reise nach Budapest müssen Sie prinzipiell nur einen Tag einplanen. Sie besuchen mit einem unserer Mitarbeiter die Ausländerbehörde und beantragen Ihre Aufenthaltsgenehmigung. So sind die nötigen Voraussetzungen für Ihren Wohnsitz geschaffen.

2. Anreise: Besuch der Behörden

Bei dieser zweiten Anreise steht ein Arztbesuch an, um Ihre Fahrtauglichkeit zu bestätigen. Außerdem gehen Sie mit unserem Mitarbeiter zur Führerscheinstelle und leiten die weiteren notwendigen behördlichen Abläufe in die Wege.

Da für die EU-Führerschein-Gültigkeit eine Einhaltung des Wohnsitzprinzips (185-Tage-Regel) unabdingbar ist, empfehlen wir, schon mindestens ein halbes Jahr vor Ablauf der Fahrerlaubnis auf uns zuzukommen. Nur so können wir Ihnen einen nahtlosen Übergang vom abgelaufenen ungarischen EU-Führerschein zu einer neuen, gültigen Variante verhelfen.

Rundum Service für Ihre Mobilität

Nutzen Sie unseren Top-Service, wenn Sie die MPU umgehen und zu jeder Zeit rechtssicher mit Ihrem EU-Führerschein unterwegs sein wollen. Neben Ungarn bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, Ihren Führerschein in Polen zu machen oder einen EU-Führerschein aus Tschechien zu erwerben. Außerdem können Sie unseren oben genannten Service der EU-Führerscheinverlängerung nutzen, ebenso wie den der EU-Führerschein Umschreibung. Rufen Sie uns bei Fragen jeder Art gern an oder nutzen Sie direkt unsere Anmeldung, damit Sie schon bald wieder auf deutschen Straßen Auto fahren können.