EU-Führerschein: Sperrfrist sinnvoll nutzen

21 Nov

Wenn Sie sich mit der Rechtslage rund um den EU-Führerschein bereits beschäftigt haben, dann wissen Sie, dass Sie keine Fahrerlaubnis in einem anderen Land erwerben dürfen, während in Deutschland eine sog. Sperrfrist gegen Sie läuft. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen zeigen, wie Sie diese dennoch Zeit sinnvoll nutzen können und dass EU-Führerschein und Sperrfrist sich keineswegs komplett ausschließen müssen.

Warum kann ich wegen der Sperrfrist keinen EU-Führerschein machen?

EU-Führerschein Sperrfrist nutzen

Wenn wir zeigen wollen, wie Sie die Sperrfrist-Zeit für Ihren Führerschein ohne MPU nutzen können, müssen wir zunächst die andere Seite betrachten. Warum stehen EU-Führerschein und Sperrfrist augenscheinlich im Widerspruch?

Beim Entzug der Fahrerlaubnis verhängt das Gericht i.d.R. auch eine Sperre gegen den Neuerwerb derselben für einen bestimmten Zeitraum. (Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__69a.html) Diese rechtlichen Grundlagen werden i.d.R. auch im Ausland berücksichtigt, weshalb auch die Führerscheinbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten keine Fahrerlaubnis ausstellen. Und selbst wenn eine Behörde Ihnen eine Fahrlizenz ausstellt, wird diese in Deutschland nicht anerkannt. Die Sperrfrist, also das Verbot zum Erwerb eines neuen Führerscheins, gilt für Sie in jedem Fall.

Wie können Sie diese Frist nun aber trotzdem sinnvoll für sich nutzen?

Die Zeit arbeitet für Ihre EU-Fahrerlaubnis

Um einen vollumfänglich gültigen EU-Führerschein zu erwerben, müssen Sie auch dem sog. Wohnsitzprinzip entsprechen. Sie müssen also nachweisen, dass Sie für mindestens 185 Tage einen Wohnsitz im jeweiligen Ausstellungsland hatten. – Das ist der Punkt, an dem Sie die Zeit der Sperrfrist bereits sinnvoll für Ihre neue Mobilität nutzen können.

Wenn Sie sich direkt nach Entzug des Führerscheins und Erteilung der Sperrfrist bei uns melden, können wir bereits die ersten, wichtigen Schritte mit Ihnen in die Wege leiten. Ganz gleich ob Sie mit uns Ihren Führerschein Ungarn, Ihren Führerschein in Polen oder Tschechien machen möchten, eine erste Anreise für Ihren Wohnsitz können wir während der laufenden Sperrfrist in jedem Fall machen. Auch ersten Unterricht in Theorie oder Praxis können Sie bereits absolvieren.

Der große Vorteil für Sie ist, dass Sie Ihre EU-Fahrerlaubnis nach Ablauf des Verbots zum Erwerb sofort erhalten können. Kein lästiges Warten auf den Ablauf der 185 Tage: Sie haben bereits alles notwendige getan und können nach erfolgreich absolvierter Prüfung quasi direkt losfahren. Also: Warten Sie nicht in Deutschland auf den Ablauf der Frist, sondern werden Sie aktiv für Ihre neue Fahrerlaubnis ohne MPU.

Arbeit für den EU-Führerschein trotz Sperrfrist

Folgende Dinge können wir bereits während ihrer laufenden Sperrfrist für Sie erledigen:

  • Beantragen der Aufenthaltsgenehmigung / Bürgerkarte
  • Bestätigung Ihrer körperlichen Fahrtauglichkeit durch einen ortsansässigen Arzt
  • notwendige Schritte für Ihren Wohnsitz vor Ort
  • erster theoretischer und praktischer Fahrunterricht

Sie sehen: Trotz Sperre können Sie schon wesentliche Schritte in Richtung Ihrer neuen Mobilität gehen. Kontaktieren Sie uns gleich und lassen Sie sich umfassend beraten.