In Sachen Mobilität wird vor allem die 4. Führerscheinrichtlinie den Themenkomplex EU-Führerschein 2026 dominieren. Was das für Autofahrer bedeutet und welche Änderungen wann genau auf uns zukommen, erfahren Sie in unserem kompakten Ratgeber.
EU-Führerschein 2026: Das Wichtigste auf einen Blick:
- Einen Führerschein im EU-Ausland zu erwerben, um die MPU zu umgehen, bleibt in Deutschland weiterhin rechtlich einwandfrei.
- Die 4. Führerscheinrichtlinie ist zwar auf EU-Ebene am 25.11.2025 in Kraft getreten, aber noch nicht in nationales Recht überführt worden. Die EU-Mitgliedsstaaten haben dafür insgesamt drei Jahre Zeit.
- Es soll möglich werden, die theoretische und praktische Prüfung in anderen Staaten der EU abzulegen.
- Somit wird es keine Einschränkungen geben und die Gültigkeit des EU-Führerscheins bleibt 2026 sicher bestehen.
Die EU möchte länderübergreifend weitere einheitliche Regelungen im Hinblick auf die Fahrerlaubnis schaffen. Im Zuge dessen wurde die 3. Führerscheinrichtlinie, welche bereits 2006 verabschiedet wurde, überarbeitet. Mit der 4. Führerscheinrichtlinie stehen hinsichtlich des EU-Führerscheins 2026 einige Änderungen ins Haus. Damit die Richtlinie auch in Deutschland in Kraft tritt, muss sie jedoch erst im nationalen Recht verankert werden. Dies wird aktuell diskutiert. Solange die 4. Führerscheinrichtlinie in Deutschland nicht gilt, können Sie nach wie vor den Führerschein ohne MPU im EU-Ausland machen.

Mit ausländischem Führerschein 2026 die MPU umgehen: nach wie vor legal
Für den EU-Führerschein 2026 gilt weiterhin: Hat man Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen und Sie wurden in Deutschland zur MPU verdonnert, lässt sich diese problemlos umgehen. Statt der unliebsamen Medizinisch-Psychologischen Untersuchung können Sie auch 2026 stattdessen einen neuen Führerschein im EU-Ausland machen. In Bezug auf die dadurch entstehenden Kosten bieten sich für deutsche Autofahrer unsere osteuropäischen Nachbarn an. Dort sparen Sie sich nicht nur die MPU, sondern kommen auch deutlich günstiger weg.
Eine weitere Änderung für den EU-Führerschein 2026 durch die 4. Richtlinie: Es ist geplant, Fahrschülern die Möglichkeit zu geben, die theoretische und praktische Führerschein-Prüfung in unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten zu absolvieren. Dadurch soll laut ADAC die steigende Mobilität der EU-Bürger beim Erwerb der Fahrerlaubnis berücksichtigt werden. Im Zuge dessen ist eine einheitliche Vereinfachung der bisher gültigen Wohnsitzregelung notwendig. So wird es für Deutsche potenziell noch leichter, den EU-Führerschein 2026 im Ausland zu machen!
Lesen Sie zur Vertiefung unsere Artikel “MPU: Kritik am Idiotentest“ und ”EU-Führerschein & Wohnsitz“.
2026 neuen Führerschein im EU-Ausland machen und MPU umgehen: Wir sind Ihr starker Partner!
Möchten Sie 2026 Ihren EU-Führerschein zurück, obwohl Sie von den Behörden zu einer MPU verdonnert wurden? Die EU-Führerschein-Agentur hilft Ihnen dabei, einfach und kostengünstig eine neue Fahrerlaubnis im EU-Ausland zu erwerben – ganz ohne Medizinisch-Psychologische Untersuchung und 100 Prozent in Deutschland gültig. Wir kümmern uns auch 2026 um alles und betreuen Sie in folgenden Bereichen:
- Wir bieten Ihnen optimale Unterstützung im Umgang mit den ausländischen Behörden, mit denen wir seit Jahren zusammenarbeiten.
- Wir kümmern uns um den erforderlichen Nachweis eines Wohnsitzes im EU-Ausland.
- Kurse und Prüfungen finden natürlich auf Deutsch statt. Auch das Lernmaterial wird auf Deutsch zur Verfügung gestellt.
- Die Fahrerlaubnis wird Ihnen dann bequem per Einschreiben an Ihre Anschrift in Deutschland geschickt.
Mit unserer Unterstützung erwerben Autofahrer auch 2026 ihre Fahrerlaubnis im EU-Ausland neu und umgehen damit die MPU. Wir bieten Ihnen folgende Full-Service-Dienstleistungen im europäischen Ausland an:
- EU-Führerschein in Rumänien machen
- EU-Führerschein in Kroatien machen
- EU-Führerschein in Tschechien machen
- EU-Führerschein in Polen machen
- EU-Führerschein in Ungarn machen

4. Führerscheinrichtlinie tritt 2028 in Deutschland in Kraft
Mit der 4. Führerscheinrichtlinie verfolgt die EU das Ziel, bestimmte Maßnahmen im Straßenverkehr EU-weit einheitlicher zu regeln. Ein Punkt, der besonders viele Autofahrer beschäftigt: Wenn eine Fahrerlaubnis in einem EU-Land entzogen wird, soll die Wirkung in Zukunft stärker grenzüberschreitend greifen. Aber…
Wichtig für Autofahrer in Deutschland ist dabei die zeitliche Einordnung: EU-Richtlinien gelten nicht automatisch eins zu eins in jedem Mitgliedstaat. Sie geben Ziele und Rahmenbedingungen vor, die die Länder erst in nationales Recht übertragen müssen. Genau hier liegt der entscheidende Unterschied zwischen politischer Beschlusslage auf EU-Ebene und der tatsächlichen Rechtslage. Die 4. Führerscheinrichtlinie hat noch keinerlei Auswirkungen auf das deutsche Recht.
Umsetzung in Deutschland frühestens 2028
Die 4. Führerscheinrichtlinie ist auf EU-Ebene am 25.11.2025 in Kraft getreten, aber in Deutschland noch nicht in nationales Recht überführt worden. Dafür hat die Regierung insgesamt drei Jahre Zeit.
Für Autofahrer in Deutschland bedeutet das: Erst wenn der Gesetzgeber die Vorgaben der Richtlinie in nationales Recht umgesetzt hat, ändern sich die konkreten Regeln und Abläufe. Bis dahin gelten weiter die bestehenden nationalen Vorschriften und die aktuelle Praxis der Behörden in Bezug auf den EU-Führerschein 2026.
Führerschein 2026 im EU-Ausland machen: Alles bleibt vorerst beim Alten
Die Diskussion um EU-weite Wirkungen bezüglich der Fahrerlaubnis erhitzt in Deutschland die Gemüter, aber der entscheidende Punkt ist die noch fehlende nationale Umsetzung. Experten rechnen 2028 damit. Bis zur tatsächlichen Überführung in deutsches Recht bleibt die heutige Rechtslage der Maßstab. So ist es nach wie vor auch 2026 ohne weiteres möglich, den EU-Führerschein im Ausland zu machen und direkt und über 2028 hinaus auf deutschen Straßen mobil zu sein. Ein neuer EU-Führerschein ist auch 2026 in Deutschland gültig, unabhängig davon, wie Sie den alten verloren haben.

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