Flensburger Punktesystem:
Alle Änderungen ab 01.05.2014

24 Mai

Neuer Bußgeldkatalog in Deutschland – Führerschein schneller weg

Am 01. Mai 2014 vollzog sich die bisher größte Reform der über 50 Jahre alten Flensburger Punktekartei, deren Herzstück das erneuerte Punktesystem ist. Mit Blick auf das ehemals unübersichtliche System verfolgt die Neuregelung eine erkennbar eindeutigere Linie. Neuer Bußgeldkatalog in Deutschland – Führerschein schneller entzogen: Eine der größten Änderungen ist zugleich, dass die Fahrerlaubnis nicht erst bei 18, sondern bei nunmehr 8 Punkten in Flensburg entzogen wird.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Änderung bei mehreren Verstößen in einer Tateinheit

Deutschland – “Führerschein-Reform”: Grobe” Ordnungswidrigkeiten mit befristetem Fahrverbot oder Straftaten – wie das Fahren bei roter Ampel mit Gefährdung oder bei einer Überschreitung um mehr als eine Sekunde –  kosten 2 Punkte. 3 Punkte gibt es künftig für Straftaten, bei denen der EU-Führerschein eingezogen wird, etwa beim Fahren ohne Führerschein oder bei Verkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss.

Zahlreiche Verfehlungen werden dagegen nun mit weniger Punkten bestraft:

  • 2 Punkte kostete gefährliches Überholen bisher; in Zukunft nur noch 1 Punkt.
  • Über-Rot-fahren gibt künftig statt 3 nur noch 1 Punkt in Flensburg.
  • Bei mehrfachem Verstoß in einer Tat – etwa zu schnelles Fahren unter Alkoholeinfluss – wird in Zukunft nur noch das schwerste Delikt mit Punkten bestraft.

Pro Verstoß: 0 bis 4 Punkte

Verstößen werden von nun an in vier Kategorien unterteilt, die mit 0, 1, 2 oder 3 Punkten geahndet werden. Demgegenüber konnten vor der Reform bis zu 7 Punkte pro Sünde verhängt werden. Verstöße, die ohne Punkt bestraft werden, sind beispielsweise das Fahren ohne Licht, das unerlaubte Fahren in der Umweltzone oder das Fahren ohne Nummernschild. Schwerere Ordnungswidrigkeiten mit Strafen von 60 Euro oder mehr kosten 1 Punkt: Ein Beispiels hierfür wäre das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung oder Tempoüberschreitungen um 21 bis 30 km/h.

Neues Warnstufen-System

Wie bisher werden Fahrer, die Punkte gesammelt haben, bei verschiedenen Punkt-Ständen behördlich vor weiteren Verstößen gewarnt: Bei 4 oder 5 Punkte wird gebührenpflichtig ermahnt und darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, mit einem Seminar 1 Punkt abzubauen. Ein solches Seminar besteht aus vier Einheiten à 75 bis 90 Minuten und kostet circa 400 Euro. Nur einmal alle fünf Jahre ist dieses Seminar möglich. Bei 6 oder 7 Punkten erfolgt eine gebührenpflichtige Verwarnung. Die Möglichkeit Punkte durch ein Seminar abzubauen besteht nicht mehr. Bei 8 Punkten ist der Führerschein dann weg. Frühestens nach einem halben Jahr kann man damit rechnen, den Führerschein wieder zurück zu bekommen, allerdings erst nach bestandener medizinisch-psychologischer Untersuchung (MPU).

Verjährung und Umrechnung

Eine gute Nachricht bringt die Reform: Punkte verjähren auch in Zukunft. Punkte für normale Ordnungswidrigkeiten werden nach zweieinhalb Jahren gelöscht, 2-Punkte-Strafen nach fünf Jahren sowie 3-Punkte-Vergehen nach zehn Jahren. Anders als bisher geschieht dies unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit neue Sünden begangen werden. Alle Delikte, die künftig nicht mehr eintragungspflichtig sind, etwa unerlaubte Fahren in der Umweltzone oder das Fahren ohne Nummernschild,  werden automatisch gelöscht. Die anderen Punkte werden umgerechnet: Aus 1 bis 3 Punkten wird 1 Punkt, aus 4 und 5 Punkten werden 2 Punkte etc..

Mehr Führerscheinentziehungen?

Neues Bußgeld-System in Deutschland: Führerschein schneller weg? Laut der Einschätzung von Experten stellt das reformierte Punktesystem eine Verschärfung dar: Da nicht-sicherheitsrelevante Verstöße künftig nicht mehr zu Punkten führen, werden insgesamt zwar wahrscheinlich weniger Verkehrssünder in Flensburg registriert. Gleichzeitig bestehen weniger Möglichkeiten, per Seminar Punkte abzubauen – dies ist künftig nur noch bis zum Erreichen von 5 Punkten möglich. Entsprechend werden künftig schätzungsweise zehn Prozent mehr Führerscheine pro Jahr entzogen. Der Führerschein-Entzug betrifft eine erhebliche Zahl von Autofahrern: 2012 wurde die Fahrerlaubnis laut Kraftfahrtbundesamt über 111.000 Mal entzogen sowie etwa 442.000 befristete Fahrverbote von einem bis drei Monaten verhängt.

Quelle:
www.auto-news.de

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