MPU-Anordnung auf neu erworbenen ausländischen
EU- Führerschein unzulässig!

4 Jul

Ohne MPU Führerschein zurück

Erneut beschäftigte sich ein deutsches Gericht mit dem “Führerscheintourismus”: In diesem Fall wurde dem betroffenen Fahrer nach dem Erwerb eines neuen EU-Führerscheins in Tschechien abermals eine MPU auferlegt. Das Verwaltungsgericht Minden entschied nun zugunsten des Autofahrers, für den es dann hieß: Ohne MPU Führerschein zurück.

Im vorliegenden Fall geht es um einen Autofahrer aus Ost-Westfalen, der nach mehreren medizinisch-psychologischen Untersuchungen (MPU) – den sogenannten Idiotentests – einige Jahre kein Auto fahren durfte. Statt dessen wich der Mann der entzogenen Fahrerlaubnis dahingehend aus, als er sich von Tschechien aus einen neuen Führerschein ohne MPU besorgte. Damit war die Sache mit dem neuen Führerschein ganz einfach: Völlig ohne MPU Führerschein zurück. Einzige Voraussetzungen für diese Art des Neu-Erwerbs eines EU-Führerscheins ist ein Wohnsitz im Nachbarland.

In Deutschland wurde die neue Fahrerlaubnis und somit das MPU umgehen jedoch erst einmal nicht anerkannt; das Straßenverkehrsamt forderte ihn erneut auf, sich testen zu lassen (MPU). Als der Mann sich weigerte, sollte er den tschechischen Führerschein wieder abgeben. Dagegen klagte der Autofahrer beim Verwaltungsgericht Minden und bekam recht. Das Urteil legte fest: Der Mandant erwarb den neuen EU-Führerschein in Tschechien rechtens auch ohne MPU. “Führerschein zurück” lautete das Urteil zugunsten des Ost-Westfalen.

Mit Blick auf den den Führerscheintourismus hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) zuletzt (04/2012) auf das Wohnsitzprinzip bzw. die 185-Tage-Regelung als entscheidendes Kriterium hingewiesen. Die Richter in Minden müssen jetzt erneut prüfen, ob die Zweifel an der Einhaltung der 185-Tage-Regel im genannten Fall berechtigt sind.

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