Führerschein entzogen! Was jetzt?

12 Sep
Kein Führerschein mehr – Probleme im Alltag

Wem die Fahrerlaubnis entzogen wurde, dem wird schnell klar: “Jetzt ist mein Leben massiv eingeschränkt.” Beruflich trifft es den Weg zu Arbeit. Für Pendler ist dies besonders unangenehm. Privat spürt der eine den Unterschied vielleicht bereits beim Einkaufen von Lebensmitteln, der andere möglicherweise in der Freiheit, Freunde, Verwandte etc. nach Belieben zu besuchen. Für Berufsfahrer, denen der Führerschein entzogen wurde, ergibt sich ein ausgesprochen ungünstiger Umstand. Sie verlieren gleichsam unmittelbar die Basis Ihres Brotwerbs. In einer solch misslichen Situation ergeben sich viele Fragen, die wir hier für Sie gerne näher beleuchten:

Wie kommt es zum Entzug der Fahrerlaubnis?

Für den Führerscheinentzug ist oft ein schwerwiegender Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) ursächlich. Dieser Verstoß kann folgendermaßen zustande kommen:

  • Alkohol und/oder Drogen am Steuer
  • Fahrerflucht nach einem Unfall
  • Erreichung von 8 Punkten in Flensburg
  • bei drei A-Verstößen oder sechs B-Verstößen in der Probezeit

Die Dauer des Führerscheinentzugs kann zwischen sechs Monaten und fünf Jahren variieren. Je nachdem, wie lange diese Sperrfrist andauert, und wie lange die Strecken sind, die man normalerweise beruflich oder privat zurücklegt, kann der Entzug leichter oder schwerer durch Radfahren oder durch das Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln kompensiert werden.

Deshalb stellt sich vielen, denen der Führerschein entzogen wurde, die Frage, wie die Fahrerlaubnis zurückerlangt werden kann. Bei der Fahrerlaubnisbehörde kann man die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der auferlegten Sperrfrist beantragen. Wer den Führerschein aufgrund von Alkohol- oder Drogendelikten verloren hat, muss meist eine sogenannte medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestehen und/oder einen Abstinenznachweis erbringen.

Ist Fahrerlaubnisentzug das gleiche wie Fahrverbot?

Im alltäglichen Sprachgebrauch werden das Fahrverbot und der Führerscheinentzug nicht immer präzise voneinander unterschieden:

Das Fahrverbot wird gemeinhin bei leichteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung angeordnet. Die Dauer des Fahrverbots ist dabei auf ein bis drei Monate begrenzt und beginnt mit Erhalt des entsprechenden Bußgeldbescheids, sofern Sie keinen Einspruch einlegen. Anschließend haben Sie vier Monate Zeit, um Ihren Führerschein an der zuständigen Bußgeldstelle abzugeben. Dort wird der Führerschein quasi verwahrt, bis das Fahrverbot endet. Ihr Führerschein wird Ihnen dann wieder ausgehängt, ohne dass eine Neubeantragung oder eine Neuerteilung notwendig wird.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis umfasst meist einen längeres Zeitfenster als das Fahrverbot. Zudem kann sich der Führerscheinentzug auf einen unbefristeten Zeitraum erstrecken. Der entzogene Führerschein kann nur wieder erlangt werden, indem bei der Fahrerlaubnisbehörde ein Antrag auf Neuerteilung gestellt wird.

Bei dringendem Tatverdacht, also bei der dringenden Annahme dass der Fahrer eines Verstoßes schuldig ist, kann der Führerschein vorläufig entzogen werden. Beispiel: Ein Fahrer sitzt unter Alkoholeinfluss am Steuer oder fährt unter Drogen Auto und gerät in eine Kontrolle. Sofern der Polizeibeamte der Meinung ist, das Fahrverhalten des Fahrers sei eine Gefährdung im Straßenverkehr, kann er den Führerschein beschlagnahmen. Der vorläufige Entzug indes erfolgt dann durch einen richterlichen Beschluss. (§ 69 des Strafgesetzbuches)

Aufwand und Einschränkungen durch den Entzug des Führerscheins

Die Einschränkung durch den Führerscheinentzug führt durch den längeren Sperrfrist-Zeitraum zu einer immensen Hürde in der Mobilität. Auch der behördliche Aufwand der Neuerteilung des Führerscheins bereitet große Umstände. Für die Neuerteilung können nämlich bestimmte Maßnahmen als Bedingung erhoben werden. Diese notwendigen Maßnahmen müssen also zusätzlich zum Abwarten der Sperrfrist ergriffen werden, bevor die Wiedererteilung (durch Stellung eines Antrags) seitens der Fahrerlaubnisbehörde von statten gehen kann. Eine solche Maßnahme ist häufig die sogenannte MPU.

Führerscheinentzug unter Anordnung einer MPU

Ohne Führerschein: Was tun?

Wird wegen Alkohol bzw. Drogen am Steuer oder wegen acht Punkten in Flensburg der Führerschein entzogen,wird in Deutschland häufig eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) als Maßnahme angeordnet, um den Führerschein wiederzuerlangen. Das Ergebnis dieser Untersuchung muss positiv ausfallen. Zusätzlich zu dem erfolgreichen Absolvieren der MPU kann auch ein Abstinenznachweis gefordert werden, bevor der Fahrer eine Neuerteilung bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen kann.

Gibt es Wege, der MPU zu entkommen?

Ein Weg, die MPU zu vermeiden, lautet: Schlicht und einfach Zeit vergehen zu lassen und die Sperre gleichsam auszusitzen. Alle Vergehen im Straßenverkehr gelten laut §29 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes nach 10-15 Jahren als getilgt. Die begangenen Vergehen werden aus der Akte des Fahrers entfernt. Sofern in diesem Zeitraum also keine anderen Vergehen hinzu kommen (z.B. als Fußgänger) und diese Tilgungszeit somit ohne neue Auffälligkeiten vergeht, kann man seinen Führerschein neu bei der Behörde beantragen. Technisch gesehen kann man auf diesem Wege mit der abgeleisteten Tilgungsfrist auch eine MPU-Verjährung erwirken. Das Problem dabei ist jedoch, dass man somit einen extrem langen Zeitraum weiterhin immobil ist. Für Personen, deren Einkommen und Lebensstandard eng mit dem Fahren von Autos oder LKW verbunden ist, ist diese Methode als Ausweg aus dem Führerscheinentzug eher undenkbar.

Die Anordnung zur MPU umgehen: EU-Führerschein machen

Wie kann man ohne jahrzehntelange Warterei die MPU umgehen und möglichst bald wieder ganz normal Auto fahren? Indem man einen EU-Führerschein in Ungarn, Polen oder Tschechien macht. Seit 1999 gilt in Deutschland die Fahrerlaubnisverordnung (FeV), die mit vielen Punkten zur europaweiten Verallgemeinerung der Führerschein-Gesetze beiträgt. In diesem Zuge wurde auch der Scheckkarten-Führerschein eingeführt. Er wird europaweit im übereinstimmenden Design ausgestellt und enthält jeweils die gleichen Angaben. Innerhalb der EU werden Fahrerlaubnisse somit länderübergreifend anerkannt. Was für einen Effekt hat das auf eine MPU-Anordnung?

Eine Verordnung in Art der MPU gibt es bei Entziehung des Führerscheins nur in Deutschland und in Österreich. In den anderen Ländern der EU erhält man stets seinen Führerschein ohne MPU, da es von der Gesetzgebung her einfach keine solche Maßnahme gibt. Wenn Ihnen Ihr deutscher Führerschein entzogen wurde, bedeutet dies: Während die Bedingung, eine MPU ableisten zu müssen, für den Wiedererwerb des Führerscheins in Deutschland gilt, schließt dieser Fakt keinesfalls aus, dass der Erwerb eines Führerscheins in einem anderen EU-Land weiterhin legal für Sie möglich ist!

Voraussetzungen für diese Methode:

  • Um den Führerschein in einem anderen EU-Land tatsächlich zu erhalten, müssen Sie ihn dort komplett samt Fahrschule und praktischer Prüfung neu erwerben.
  • Sie brauchen einen Wohnsitz im Ausstellungsland und müssen diesen für mindestens 185 Tage haben.
  • Zum Zeitpunkt der Ausstellung des EU-Führerscheins darf keine Sperrfrist gegen Sie wirken.

EU-Führerschein-Agentur: Wir kennen uns aus

Immobil wegen entzogener Fahrerlaubnis

Richtig angewandt, ist die oben beschriebene Methode ein rechtssicherer, gültiger und nachhaltiger Weg, bei Entziehung des Führerscheins die MPU zu umgehen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, alle Schritte korrekt zu durchlaufen und dabei möglichst zeitsparend vorzugehen, wenn es darum geht Ihre Sperrfrist zeitlich für die Organisation Ihres neuen EU-Führerscheins zu nutzen. Falls Ihnen der Führerschein entzogen wurde, setzen wir uns engagiert und kompetent für Sie ein und bieten Ihnen deutschsprachige Betreuung im gesamten Ablauf, günstige Preise, einen gültigen Wohnsitz im Ausstellungsland und einen sicheren Versand des Führerscheins per Einschreiben.

Falls Sie noch Fragen zum Ablauf haben, melden Sie sich einfach per E-Mail oder Telefon bei uns. Wir freuen uns darauf, Sie zu beraten und Ihnen weiterzuhelfen!

Wichtig zu wissen: EU-Führerscheine sind seit 2010 nur 10-15 Jahre gültig. Sie können sich also auch gerne jederzeit an uns wenden, wenn es darum geht, Ihren EU-Führerschein zu verlängern.

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